Meldebestätigung

Zuständig


Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: Eingabengebühr von 8,60 Euro

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:

  • Bundesgebühr (Zeugnisgebühr): 14,30 Euro
    Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
  • Bundesverwaltungsabgabe:
          -  Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
          -  Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit ID Austria oder EU Login): 3 Euro