Auszahlung Jagdpachtschilling

10.02.2012 00:00

Auszahlung Jagdpachtschilling

Der Jagdpachtschilling für die Genossenschaftsjagden Grabenegg, Ockert, Rainberg und Ruprechtshofen wurde bei der Gemeindekasse rechtzeitig erlegt.

Gemäß § 37 Abs. 3 des NÖ Jagdgesetzes 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung, liegen die Jagdpachtverteilungspläne in der Zeit vom 23. Jänner bis zum 6. Februar 2012 während der Amtsstunden in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 23. Jänner bis zum 6. Februar 2012 einzubringen.

Die allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt am Montag, dem 13. Februar 2012 während der Parteienverkehrszeiten in der Gemeindekanzlei Ruprechtshofen.

Die am allgemeinen Auszahlungstag nicht behobenen Anteile können vom 14. Februar 2012 bis zum 14. August 2012 bei der Gemeindekasse während der Amtsstunden behoben werden.

Der Jagdpachtschilling kann auch nach schriftlicher Bekanntgabe der Bankverbindung überwiesen werden. Der Überweisungsantrag gilt auch für die Folgejahre. Wenn Sie im abgelaufenen Jahr einen Antrag auf Überweisung gestellt haben, erhalten Sie Ihren Jagdpachtschilling automatisch auf Ihr Konto.
Achtung! Bagatellbeträge unter € 15,- werden nicht überwiesen.
Jagdpachtanteile, die während der Auszahlungsfrist, also bis zum 14. August 2012, nicht behoben werden, verfallen zugunsten eines vom Jagdausschuss beschlossenen Verwendungszwecks.

10.02.2012