Aufschließungsabgabe

Zuständig

Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung). Die Abgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird zum Beispiel bei der Errichtung von Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken vorgeschrieben.

Die Aufschließungsabgabe wird berechnet als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz.

Der gültige Einsatzsatz beträgt derzeit (ab 01.07.2025) 530 Euro.
Der Bauklassenkoeffizient (BKK) beträgt 1,25

 

Beispiel für ein Grundstück mit einer Fläche von 730 m²:

Aufschließungskosten = Wurzel aus 730 m² x € 530,-- x 1,25 = € 17.899,76

 

 

 

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