Änderung des Flächenwidmungsplanes - Kundmachung

Geschätzte Gemeindebürgerinnen! Geschätzte Gemeindebürger!

Der Gemeinderat beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan abzuändern.

KUNDMACHUNG

Der Entwurf wird gemäß § 21 des NÖ. Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom

23. November 2009 bis 4. Jänner 2010

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

Änderung des Flächenwidmungsplanes und des
Entwicklungskonzeptes in der Ortschaft Rainberg sowie
Ausweisung von erhaltenswerten Gebäuden in Fittenberg.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

 

Der Bürgermeister

Hermann Heiß

22.11.2009