Informationen für Betriebe bezüglich Coronavirus

Das Corona-Virus hält ganz Österreich in Atem. Gemeinsam werden wir aber auch diese Herausforderung meistern. Fast täglich kommen Mail mit verschieden Information zu diesem Thema. Die WKO ist sehr bemüht hier ihre Mitglieder bestens zu informieren. Hier ein paar wichtige Links aus diesen Mails: 

- Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige                     (Update: 27.03.2020)

- Coronavirus: Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen
- Finanzministerium: Jetzt rasche und unbürokratische Hilfe beantragen
- Kriterien für Schließung von Geschäften ab 16. März
- Hilfspaket aufgrund des Corona-Virus
- Übersicht über alle Informationsstellen für Niederösterreichs Unternehmen
- Stundung bzw. eine Ratenzahlung

 

Diese Links werden immer wieder aktualisiert und auf den neuersten Stand gebracht. Unter diesen Links findet Ihr Formular, Information, Kontaktdaten usw. die helfen können. Bitte nutzten Sie den Service der WKO und des Finanzministeriums und informiert auch über die Möglichkeiten der Unterstützung. Bitte beachteten Sie auch die Mails der WKO, dieses sind oft Branchenspezifisch, und können helfen (bitte ansehen, auch wenn es viele sind).

Die Vorschreibung der Grundumlage der WKO wurde ausgesetzt. Darüber hinaus besteht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern (darunter auch die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2) zu beantragen. Zusätzlich kann ein Antrag gestellt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter „Stundung bzw. eine Ratenzahlung“.

 

ÖGK - Erleichterungen für Dienstgeber

Um Engpässe bei der Liquidität der Betriebe infolge der angeordneten Notmaßnahmen der Regierung abzufedern, hat die ÖGK (österreichische Gesundheitskasse) - mit Wirkung 16.03.2020 - folgende Maßnahmen gesetzt:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.

Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Dienstgeber an die Dienstgeberservicestelle der ÖGK wenden, weitere Infos gibt es auch auf der Website unter www.gesundheitskasse.at.

Abschließend noch der Hinwies auf die Homepages der Gemeinden. Auch dort werden immer wieder Information aktualisiert, auch speziell in Bezug auf Einkaufsservice, Lieferservice, usw. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Versorgung der Bevölkerung in allen Bereichen ist gesichert und das Miteinander und die Unterstützung ist groß, für alle die es brauchen.


für Ruprechtshofen: https://www.ruprechtshofen.gv.at/Gemeinde-Information_zum_Corona-Virus_1

für St. Leonhard/Forst: https://www.st-leonhard-forst.gv.at/Oeffentliche_Kundmachung_zum_Coronavirus

Für Fragen stehen die Gemeindeämter 02756/2388 für Ruprechtshofen und 02756/2204 für St. Leonhard/Forst zur Verfügung. Die Gemeindeämter sind in jedem Fall zu den angegebenen Zeiten besetzt, auch wenn es keinen Parteienverkehr gibt.

 

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27.03.2020