Informationen zum 2. Lockdown

Folgende Beschränkungen gelten von 17. November bis einschließlich 6. Dezember 2020:


Ausgangsbeschränkungen (ganztags)

Der eigene private Wohnraum darf nur mehr für die Arbeit, Deckung von Grundbedürfnissen,

Hilfe- oder Pflegeleistungen für andere, Bewegung an der frischen Luft bzw. Erholung, Besuch

religiöser Einrichtungen verlassen werden. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren

Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.

Handel, Dienstleistungen und Gastronomie

Der Handel und körpernahe Dienstleistungen (wie etwa Friseur- und Kosmetikstudios sowie

Massagepraxen) werden geschlossen. Weiter offen hat der gesamte Lebensmittelhandel, der

Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops,

Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien und Kfz- sowie Fahrrad-Werkstätten. Die Öffnungszeiten

bleiben auf 6.00 bis 19.00 Uhr beschränkt.

Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen

und Getränken ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die

Uhr erlaubt.

Schulen und Kindergärten

Schulen stellen auf Distance-Learning um. Kindergärten sperren zu. Bei Bedarf gibt es in

Schulen und in den Kindergärten eine Betreuungsmöglichkeit.

Veranstaltungen

Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausgenommen sind u. a. Demonstrationen, religiöse

Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen.

Spitäler, Alters- und Pflegeheime

In Spitälern und Pflegeeinrichtungen ist nur noch ein Besuch pro Woche und Patientin bzw.

Patient möglich. Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person begleitet

werden, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen.

Begräbnisse und Religionsausübung

An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. In Innenräumen von

Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Homeoffice

Homeoffice soll überall dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.

Hier finden Sie die Informationen zum download!

ZVB Lockdown 2

16.11.2020